Tierschutz im Bund
Unsere Tierschutzagenda im BUND umfasst folgende Themen:
Tiere in der Landwirtschaft:
- Rinder:
• Verbot der Anbindehaltung und der Enthornung ohne Schmerzausschaltung
• Jeder Stall muss mindestens zur Hälfte ohne Vollspaltenboden ausgestattet sein und
einen eingestreuten Liegeplatz für jedes Tier bereit stellen
• Jeder Betrieb muss die Möglichkeit schaffen, den Tieren Zugang ins Freie zu gewähren
• Öffentliche Förderung für jene all jene Landwirtschaftsbetriebe, die ihre
Haltungssysteme im Sinne des Tierschutzes und der Ökologie verbessern. - Geflügel:
• Verbot der Tötung von Eintagsküken und Etablierung von Zweinutzungsrassen
• Keine schmerzvollen Eingriffe ohne Schmerzausschaltung!
• Mehr Lebensqualität durch verringerte Besatzdichten, kleinere Herdengrößen,
verpflichtender Außenscharraum, natürliches Licht und erhöhte Sitzgelegenheiten - Schweine:
• In konventioneller Haltung nur mehr Buchten mit Zugang ins Freie, die verschiedene
Klimazonen und Funktionsbereiche bieten
• Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, von Vollspaltenböden und
Kastenstandhaltung
• Halbierung der derzeitig zugelassenen Besatzdichte von 0,7 m² auf 1,5m² pro Schwein.
• Verpflichtende Einstreu wie Stroh oder Heu
Tiere im Tierversuch:
- Bekenntnis zur Abschaffung aller Tierversuche und aktives Vorantreiben aller Maßnahmen, die dazu beitragen, die Zahl der Tierversuche drastisch zu reduzieren
- Tierversuche und das Töten von Versuchstieren im Rahmen der Ausbildung darf nur auf Freiwilligkeit beruhen und keine Voraussetzung für den Abschluss einer Ausbildung sein.
- Völlige Transparenz auf jeder Ebene in Zusammenhang mit Tierversuchen
- Tierversuche mit dem Schweregrad ‚schwer‘ sofort verbieten
Gesammelte Forderungen:
- Gesetzliche Regelungen um den Import von Gütern, deren Produktion in Österreich
- gesetzwidrig ist wie Pelz, Käfigeier, Gänsestopfleberpastete zu verhindern.
- Verkaufsverbot von Tieren in Geschäften und Zoohandlungen
- Das fleischlose Leben aktiv fördern durch Information und Erleichterungen im Alltag
- Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine- und verbände
- Ende der Zuchtprogramme all jener Tiere, deren artspezifischen Bedürfnissen in Zoos
- und Tiergärten nicht Rechnung getragen werden kann und deren spätere Auswilderung
- aufgrund der Zerstörung ihres natürlichen Lebensraums nicht mehr möglich ist. Kennzeichnungspflicht für sämtliche Produkte tierischen Ursprungs betreffend
- Haltungsbedingungen und Herkunft der Tiere (z.B. Pelz)
- Etablierung eines staatlichen Tierhalte-Gütesiegels für eine leichte Zuordnung tierischer Produkte in tierschutzgerecht bzw. nicht
- Verpflichtende Brandschutzmaßnahmen in Ställen
- Institutionalisierung einer fachkundigen Tierschutzkontrollgruppe zur Beseitigung von Missständen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben
- Videoüberwachung in allen ständigen und temporären Schlachtbetrieben
- Spendenabsetzbarkeit für Tierschutzvereine