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Geflügel

Bildquelle: Pixabay

Ob Legehuhn oder Pute: In Österreich immer noch erlaubt ist die tierquälerische Praxis des Schnabelkupierens ohne vorgehende Betäubung. Dabei wird den Tieren bis zu einem Drittel des Schnabels abgeschnitten, um gegenseitigen Verletzungen vorzubeugen. Ein eindeutiger Hinweis darauf, dass die Haltungsbedingungen dermaßen inakzeptabel sind, dass die Tiere dem Haltungssystem angepasst werden müssen, anstatt das Haltungssystem den Bedürfnissen glücklicher Tiere. Vor allem bei Puten wird das Schnabelkupieren ohne vorherige Schmerzausschaltung noch standardmäßig vorgenommen.

1.) Legehühner
In den letzten Jahrzehnten hat sich immerhin in der Hühnerhaltung einiges zum Besseren verändert. Das Halten von Hennen in Legebatterien wurde verboten, Supermärkte führen keine Schaleneier mehr aus dieser Haltungsform. Dennoch ist das Leben für Legehennen im konventionellen Betrieb anstrengend und kurz. Bereits nach kürzester Zeit sind die Legehennen mit ihren Kräften am Ende, produzieren weniger Eier als erwünscht und Enden dann wie die Masthühner in der Fleischindustrie.
Eine besondere Grausamkeit in Zusammenhang mit der Eierproduktion ist das Töten sogenannter Eintagsküken: Bei der Zucht von Legehennen schlüpfen naturgemäß nicht nur weibliche Hühner sondern auch männliche. Da die Rasse der Legehühner nicht auf einen raschen Muskelaufbau sondern auf das Legen möglichst vieler Eier gezüchtet wurde, ist es für die Industrie nicht lukrativ, diese männlichen Küken zu mästen. Sie werden stattdessen unmittelbar nach dem Schlüpfen getötet und landen im Müll. Eine für uns Grüne ganz und gar barbarische Art, mit Lebewesen umzugehen.

2.) Masthühner und Puten
Auch in Bezug auf die Haltung von Masthühnern und Puten stehen noch einige dringend notwendige Haltungserfordernisse an. Derzeit leben Masthühner lediglich sechs Wochen, bis sie ihr Schlachtgewicht erreichen. Dieser massive Fleischansatz in kürzester Zeit führt zu unterschiedlichen Krankheiten, allen voran des Bewegungsapparats. Die jungen, dünnen Knochen brechen immer wieder durch die unnatürliche Geschwindigkeit des Wachstums, die Tiere leiden unter großen Schmerzen. Doch die Tiere sind nicht nur mit körperlichen Schmerzen konfrontiert. Bei einer gesetzlich erlaubten Besatzdichte von 30kg pro Quadratmeter können je nach Rasse bis zu 20 Tiere gehalten werden. Ein unglaublicher Stress.
Auch bei Puten ist die Qualzucht gängige Praxis und die maximal erlaubte Besatzdichte liegt bei 40kg Pute pro Quadratmeter. Während in der Hühnermast das Schlachtgewicht bereits nach 35 Tagen erreicht ist, werden Puten mehrere Monate gemästet. Während dieser Zeit wird die Masthalle nicht ausgemistet und die Tiere sind dazu gezwungen, in ihren eigenen Ausscheidungen zu leben.

3.) Enten
Im Zuge der letzten Novellierung der 1. Tierhaltungsverordnung ist der verpflichtende Auslauf für Enten gestrichen worden. Diese Neuerung muss schnellstmöglich wieder rückgängig gemacht werden.


Unsere Mindestanforderungen für konventionelle Geflügelhaltung lauten daher:

  • Verbot der Tötung von Eintagsküken. Stattdessen muss der Umstieg landwirtschaftlicher Betriebe auf echte Zweinutzungsrassen aktiv gefördert werden.
  • Verbot des schmerzhaften Kürzens des nach innen gerichteten Zehengliedes ohne vorhergehende Schmerzausschaltung und nachträgliche Schmerzbehandlung bei Eintagsküken.
  • Deutlich verringerte Besatzdichte und kleinere Herdengrößen
  • Ein uneingeschränkt zugänglicher Außenscharrraum und natürliches Licht
  • Erhöhte Sitzgelegenheiten für Hühner in Form von Strohballen oder Sitzstangen
  • Verbot von Qualzuchten
  • Der verpflichtende Auslauf in der Entenhaltung muss wieder gesetzlich verankert werden.